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P&R Vermittlerhaftung

Rund 60.000 Anleger wurden von Vermittlern beraten. Diese Vermittler haben die Anbahnung der Kapitalanlage vom ersten Moment an verantwortlich begleitet und haben dabei unter Umständen Fehler gemacht. Anleger müssen anleger- und anlagegerecht beraten werden, verwendete Unterlagen müssen korrekt sein und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Können Fehler nachgewiesen werden, dann kann die komplette Anlage rückabgewickelt werden. Der Berater muss also den entstandenen Schaden ausgleichen. Berater sind in aller Regel gegen “Falschberatung” versichert.

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  • Gern vertreten wir Sie im Insolvenzverfahren. Sie haben Anspruch auf
    • - Mandantenstatus (der Mandant erhält einen persönlichen Ansprechpartner und kann diesen anrufen in einem Umfang von bis zu 1,5 Stunden)
    • - Komplette Vertretung im Insolvenzverfahren (Anmeldung, Bericht über Gläubigerversammlungen, Anmeldung von Aussonderungsrechten, etc.)
    • - Festpreis entsprechend Angebot
    • - Teilnahme an einer Info-Veranstaltung in München zum Thema „P&R Insolvenz“ bzw. Zusendung eines Video-Mitschnitts
    Das Angebot ist kostenlos und unverbindlich.
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